FAQ

Allgemein


Mein Kind ist krank und kann nicht zur Schule. Was muss ich tun?

Am Krankheitstag genügt ein Anruf im Schulbüro vor Unterrichtsbeginn. Geben Sie dabei bitte Namen und Klasse Ihres Kindes an. Ggf. hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung (Vordruck im Schülerheft) mit. Ein ärztliches Attest ist bei Krankheit ab 1 Woche bzw. Fehlzeiten ab 10 Tagen im Schulhalbjahr oder ggfs. auf Anforderung einzureichen.

 

Besucht Ihr Kind den Offenen Ganztag (Blaues Haus oder Kurse), melden Sie es bitte auch dort ab.


Wann erreiche ich das Schulbüro?

Das Schulbüro ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Telefonische Erreichbarkeit morgens ab 7 Uhr. 


Meine Telefonnummer oder Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie das Schulbüro und die Klassenlehrerin, damit wir Sie weiterhin erreichen können. Sollten Sie nicht immer über Ihr Handy erreichbar sein, ist es sinnvoll, auch die dienstliche Telefonnummer bei uns zu hinterlegen.


Wann beginnt der Unterricht?

Unterrichtszeiten:

 

1. Stunde:         7.40 -   8.25 Uhr

2. Stunde:         8.30 -   9.15 Uhr

3. Stunde:         9.25 - 10.15 Uhr

4. Stunde:       10.30 - 11.15 Uhr

5. Stunde:       11.25 - 12.10 Uhr

6. Stunde:       12.15 - 13.00 Uhr

 

 

Für die Klassenstufen 1+2 beginnt der Unterricht zur 2. Stunde und endet täglich um 12.10 Uhr.


Wie gehe ich vor, wenn ich mein Kind beurlauben lassen muss?

Wenn Sie ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben lassen müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen formlosen schriftlichen Antrag. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin bewilligen. Längere Freistellungen vom Unterricht müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien kann nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung erteilt werden, jedoch nicht in Verbindung mit einer privaten Urlaubsreise. Der verpasste Unterrichtstoff ist selbstständig nachzuholen.


Wie vereinbare ich am besten einen Gesprächstermin mit einer Lehrkraft?

Sie werden auf Ihrem Elternabend darüber eine Vereinbarung treffen. Ansonsten schreiben Sie Ihren Wunsch in das Schülerheft Ihres Kindes oder rufen Sie im Schulbüro an, um einen Termin auszumachen. Gespräche zwischen Tür und Angel (z.B.: vor Unterrichtsbeginn oder direkt nach Schulschluss) finden in einer unruhigen Atmosphäre statt und sind deshalb meist unergiebig und für alle Beteiligten wenig hilfreich.


Ab wann melde ich mein Kind an der weiterführenden Schule an?

Sie bekommen rechtzeitig Informationen von uns.


Wie erhalte ich wichtige Informationen?

Alle Kinder haben eine „Eltern-Mappe“ (lila Schnellhefter) sowie ein Schülerheft. Dies soll für einen geregelten und zuverlässigen Informationsaustausch (in beide Richtungen) sorgen. Daher ist es notwendig, die genannten Informationsquellen täglich auf neue Inhalte zu überprüfen. 


Warum darf mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen, wenn es versehentlich seine Sportschuhe vergessen hat?

Die Verletzungsgefahr ist ohne angemessenes Schuhwerk sehr hoch. Daher ist der Sportunterricht in Strümpfen oder barfuß nicht erlaubt. Bitte geben Sie Ihrem Kind funktionelle, witterungsangepasste Sportkleidung und Sportschuhe mit.

 

 

Zudem ist darauf zu achten, dass längeres Haar gebunden und Uhren und Schmuck abgenommen wird. Schmuckstücke, die sich nicht ablegen lassen, sollten mit einen geeigneten Klebeband abgeklebt werden. Wenn Ihr Kind im Sportunterricht eine Brille benötigt, ist es erforderlich, eine Sportbrille mit Kunststoffgläsern und einem geeigneten Gestell zu tragen.


Wo erhalte ich eine Schulbescheinigung?

Sollten Sie eine Schulbescheinigung benötigen, teilen Sie uns dieses bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch mit. Unsere Schulsekretärin wird  Ihnen daraufhin eine Bescheinigung erstellen und zukommen lassen.


Ab wann darf sich mein Kind morgens im Schulgebäude aufhalten?

In der Zeit vor Unterrichtsbeginn sollten sich Kinder der 3. und 4. Klassen nicht vor 7.20 Uhr, Kinder der 1. und 2. Klassen nicht vor 8.15 Uhr, in der Pausenhalle aufhalten. Vorher ist keine Beaufsichtigung gewährleistet. Kinder die schon früher zur Schule gebracht werden müssen, sollten in der Frühbetreuung des Blauen Hauses angemeldet werden.


Dürfen Eltern ihre Kinder in die Schule begleiten?

Das Schulgebäude ist nicht für Wartezeiten vorgesehen. Nach einer Eingewöhnungszeit im ersten Schuljahr fördert es die Selbstständigkeit Ihres Kindes, wenn es seinen Weg zur Klasse alleine geht!  Daher befindet sich vor dem Haupteingang der Schule die „Kiss & Go“ Zone. Von dort aus gelangen alle Kinder sicher zu ihren Klassenräumen. Bitte nutzen Sie diesen Bereich, um sich hier von Ihren Kindern zu verabschieden und sie auch wieder in Empfang zu nehmen


Gibt es eine Sammelstelle für „Fundsachen“?

Alle Fundsachen (Brillen, Schmuck o.ä.) werden im Hausmeister-Büro (Glaskasten Pausenhalle) oder im Raum „Fundsachen“ neben dem Treppenaufgang (Kleidung) gesammelt. Nicht abgeholte Fundsachen werden in den Weihnachtsferien gespendet oder entsorgt.

 

 

Fundsachen in der Sporthalle befinden sich im Stiefelgang der Sporthalle (Ansprechpartner Hausmeister der Hahnheide-Schule)


Was passiert, wenn mein Kind Schuleigentum beschädigt?

Verursacht ein Schüler grob fahrlässig Schäden am Gebäude und Inventar der Einrichtung, so wird gegenüber den Erziehungsberechtigten ein Haftpflichtanspruch gestellt. Die Erziehungsberechtigten werden durch die Schulleiterin über den konkreten Schaden schriftlich in Kenntnis gesetzt.


Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall hatte?

In der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert. War ein Arztbesuch erforderlich, informieren Sie unverzüglich die Klassenlehrerin und das Schulbüro, so dass eine Unfallmeldung bei der Unfallkasse Nord erfolgen kann.